Mit der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gilt eine verpflichtende Kennzeichnung von Allergenen, auch für lose bzw. unverpackte Ware. Seit dem 13. Dezember 2014 müssen auch Kitas und Schulen Auskunft darüber geben, welche Allergene in ihrem Speisenangebot enthalten sind.
Als Lieferant der Mittagsverpflegung für die Kinder in den Betreuungseinrichtungen stellen wir hier Informationen zur Verfügung, damit die KiTas und Horte ihrer Auskunftspflicht, bezogen auf die Mittagsverpflegung, nachkommen können.
Unsere Speisepläne weisen neben den bisher schon kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffen auch die 14 Hauptallergene aus.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht nach der Lebensmittinformationsverordnung (LMIV):