Jeder sollte sich die Frage stellen, wer im Ernstfall, wenn man selbst handlungsunfähig ist, Entscheidungen treffen soll und wie dann eigene Wünsche und Vorstellungen umgesetzt werden können. Was verbirgt sich hinter den Begriffen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung? Was ist beim Erstellen zu beachten?
Frau Claudia Fisch von der Betreuungsstelle im Landratsamt Fürstenfeldbruck informiert über Möglichkeiten der Vorsorge und beantwortet Ihre Fragen.
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